Der BVG Mindestzinssatz bleibt für 2011 gleich

Der Bundesrat hat am 1. Oktober beschlossen, den BVG Mindestzinssatz für 2011 bei 2 Prozent zu belassen. Entscheidend für die Höhe des Mindestzinssatzes ist der langfristige Ertragsdurchschnitt gewisser Wertschriften.

Der Bundesrat hat entschieden, den Mindestzinssatz, zu dem BVG-Altersguthaben im betreffenden Jahr verzinst werden müssen, für 2011 erneut bei 2 Prozent festzusetzen. Die Berechnungsmethode der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge kombiniert weitgehend risikolose mit risikoträchtigen Anlagen. Als Ausgangspunkt für die Überlegungen diente wie bereits im Vorjahr der langfristige gleitende Durchschnitt der Rendite der 7-jährigen Bundesobligationen. Dieser gleitende Durchschnitt entspricht einem Obligationenportfolio, dessen Rendite fast risikolos erreichbar ist. Zusätzlich berücksichtigt wurden der Pictet BVG Index 93 sowie der IPD Wüest und Partner Index, welche Aktien, Anleihen und Liegenschaften enthalten.

Diese Formel ergibt für Ende Juli 2010 einen Wert von 2.18 Prozent und für Ende August einen solchen von 2.08 Prozent. Die negative Entwicklung der Aktienmärkte als Folge der Finanzkrise konnte bisher noch nicht kompensiert werden. Auch verharren die Zinsen zurzeit auf rekordtiefem Niveau. Wie das Bundesamt für Sozialversicherungen weiter mitteilte, soll diese Formel auch in den kommenden Jahren für die Festlegung des Mindestzinssatzes verwendet werden. 

Vergleich BVG Mindestzinssatz mit Teuerung und risikoloser Anlage

Quelle: www.FinanzMonitor.com, Stand: 2009

Seit Inkrafttreten des Vorsorgerechts BVG im Jahre 1985 ist der Mindestzinssatz von 4 auf heute 2 Prozent reduziert worden. Die letzte Anpassung wurde per 2009 vorgenommen, als der Mindestzins von 2,75 auf 2,0 Prozent herabgesetzt wurde.

Für das überobligatorische Sparkapital bestehen im Vorsorgerecht BVG keine Bestimmungen über eine Mindestverzinsung.